Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Sommerferien neigen sich dem Ende und ich hoffe, dass Sie gemeinsam mit Ihren Kindern eine erholsame Zeit verbracht haben und die Unruhen der letzten Monate hinter sich lassen konnten.

In zwei Tagen beginnt das neue Schuljahr und viele von Ihnen werden sich fragen, wie es nun weitergehen wird.

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens werden wir das kommende Schuljahr mit einem eingeschränkten Regelbetrieb, wie es bereits vor Beginn der Sommerferien vom Niedersächsischen Kultusministerium nach Szenario A geplant und vorbereitet wurde, beginnen. Das bedeutet zunächst einmal, dass der Unterricht in nahezu allen Fächern nach Plan und in voller Klassenstärke stattfinden kann. Eine Ausnahme bildet hier der Musikunterricht, da das gemeinsame Singen in den Räumlichkeiten der Schule nach wie vor nicht erlaubt ist. Der Sportunterricht wird – sofern das Wetter dies zulässt – draußen stattfinden. Wir werden die Schule in zwei sogenannte Kohorten (Klassen 1/2 und 3/4) einteilen, sodass zwischen diesen jeweiligen Lerngruppen kein Abstandsgebot gilt.

Sollte es regional wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommen, wird auf Veranlassung des örtlichen Gesundheitsamtes in Szenario B (Schule im Wechselmodell wie Sie es bereits von vor den Sommerferien kennen) oder Szenario C (Quarantäne und Shutdown) gewechselt werden. Handelt es sich um ein überregionales Ausbruchsgeschehen, können auch eine Landesverordnung und eine entsprechende Verfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde eine landesweite verbindliche Regelung vorgeben. Derzeit wird aber nicht von der Notwendigkeit einer erneuten landesweiten Schulschließung ausgegangen.

Dies hat aber gleichzeitig zur Folge, dass andere Vorsichtsmaßnahmen in Anlehnung an den aktuellen Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule konsequent eingehalten werden müssen, über die ich Sie im Folgenden informieren möchte.

  1. Schulbesuch bei Erkrankung
  • Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen die Schule unabhängig von der Ursache nicht besuchen oder dort tätig sein

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

  • bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
  • bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
  1. Bei schwerer Symtomatik, zum Beispiel mit
  • Fieber ab 38,5 ° C oder
  • akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
  • anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

  1. Ausschluss vom Schulbesuch oder von einer Tätigkeit in der Schule und Wiederzulassung

In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen:

  • Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden.
  • Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen.

Personen, die aus einem Coronavirus-Risikogebiet zurückkehren, müssen sich i.d.R. beim Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben.

Über die Wiederzulassung zur Schule nach einer Covid-19-Erkrankung entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.

  1. Verhalten beim Auftreten von Symptomen in der Schule

Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterichts-/Betreuungszeit werden umgehend die Eltern benachrichtigt und die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler werden bis zum Abholen in einem separaten Raum isoliert. Dies gilt auch für Geschwisterkinder aus demselben Haushalt. Die Betroffenen sollten ihre Mund-Nasen-Bedeckung während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen.

 

  1. Zutrittsbeschränkungen

Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist nach Möglichkeit während des Schulbetriebs auf ein Minimum zu beschränken.

Ich möchte Sie bitten, sich zwecks Terminabsprache mit der Schule telefonisch oder per Mail mit der Schulleitung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder der jeweiligen Klassenlehrerin in Verbindung zu setzen. Da wir verpflichtet sind, bei einem Treffen in der Schule auch unter Wahrung des Mindestabstands Ihre Kontaktdaten zu dokumentieren, werden wir im Sekretariat ein Besucherbuch führen, in dem wir Ihren Namen, Adresse, Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit notieren.   

Des Weiteren möchte ich Sie bitten davon abzusehen, Ihr Kind in das Schulgebäude zum Bringen oder Abholen zu begleiten oder um Ihrem Kind Unterrichtsmaterialien etc. zu bringen.

 

  1. Persönliche Hygiene

Nach wie vor gelten auch weiterhin die folgenden Maßnahmen, um eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindert:

  • Abstandsgebot: Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen außerhalb der Kohorten ist einzuhalten.
  • Maskenpflicht: In bestimmten Bereichen ist in der Schule eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Dies betrifft konkret folgende Zeiten bzw. Bereiche: Beim Betreten und Verlassen der Schule vor Unterrichtsbeginn bzw. nach Unterrichtsschluss sowie beim Gang zur Toilette. Bei Nutzung von Spielgeräten dürfen keine Schals, Halstücher oder stabile Baumwollmasken, die mit Bändern am Hinterkopf zugeschnürt werden, verwendet werden.
  • Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden: nach Husten oder Niesen, nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes, vor und nach dem Schulsport, nach den Pausen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang
  • Händedesinfektion wenn Händewaschen nicht möglich ist oder bei Kontamination mit Körpersekreten.
  • Kontakteinschränkungen: Kontakte sind auf das notwendige Maß zu beschränken; kein unmittelbarer Körperkontakt!
  • Berührungen vermeiden
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Nicht in das Gesicht fassen (Augen, Mund, Nase)
  • Persönliche Gegenstände nicht teilen: z.B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte

 

Sollten Sie Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie nicht sich bei uns zu melden.

 

Wir freuen uns auf den Schulbeginn mit vollständigen Klassen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

das Kollegium der Grundschule Rhade